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Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind die wichtigsten, geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten.

Der ÖREB-Kataster enthält zurzeit 17 Themen aus acht Bereichen. Zu den Grundstücken sind die Lage und Form der Eigentumsbeschränkungen (Geobasisdaten), die Rechtsvorschriften sowie die gesetzlichen Grundlagen abrufbar. Die Bereitstellung der Daten der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung erfolgt bis Ende 2021. Die Aufschaltung erfolgt laufend.

In Ergänzung zum Grundbuch und der amtlichen Vermessung erhöht der ÖREB-Kataster die Rechtssicherheit dank weiteren verbindlichen Grundstücksinformationen. Zudem stellt er eine schnelle und kundenorientierte Behördenleistung dar. Davon profitieren sowohl die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes wie auch die Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Für eine umfassende Information sind des Weiteren die jeweiligen Baubewilligungen mitzuberücksichtigen.

Ab sofort sind diese Informationen im Kanton Aargau unter http://www.ag.ch/oereb online abrufbar.

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Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) - Online

Montag, 6. Januar 2020

Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind die wichtigsten, geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten.

Der ÖREB-Kataster enthält zurzeit 17 Themen aus acht Bereichen. Zu den Grundstücken sind die Lage und Form der Eigentumsbeschränkungen (Geobasisdaten), die Rechtsvorschriften sowie die gesetzlichen Grundlagen abrufbar. Die Bereitstellung der Daten der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung erfolgt bis Ende 2021. Die Aufschaltung erfolgt laufend.

In Ergänzung zum Grundbuch und der amtlichen Vermessung erhöht der ÖREB-Kataster die Rechtssicherheit dank weiteren verbindlichen Grundstücksinformationen. Zudem stellt er eine schnelle und kundenorientierte Behördenleistung dar. Davon profitieren sowohl die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes wie auch die Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Für eine umfassende Information sind des Weiteren die jeweiligen Baubewilligungen mitzuberücksichtigen.

Ab sofort sind diese Informationen im Kanton Aargau unter http://www.ag.ch/oereb online abrufbar.

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