Sozialhilfe (materielle Hilfe)

Finanzielle Überbrückungshilfe. Mit der Sozialhilfe sollen Notlagen verhindert und behoben werden. Die Sozialhilfe soll zeitlich beschränkt sein. Die finanzielle Hilfe wird erst gewährt, wenn die vorgelagerten Systeme ausgeschöpft sind (Subsidiaritätsprinzip). Dies bedeutet, dass finanzielle Hilfe erst gewährt wird, wenn die Berechtigungen zu Bezügen bei der Krankentaggeld-, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung oder bei weiteren Einnahmequellen erloschen sind.

Öffnungszeiten über Sommerferien

Während den Sommerferien vom 7. Juli bis zum 8. August 2025 sind die Schalter der Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:

  • Montag jeweils von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr
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  • Dienstag bis Donnerstag jeweils von 8.00 bis 11.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)
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  • Freitag von 7.00 bis 11.30 Uhr (Nachmittag geschlossen)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
Google Maps

Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


Öffnungszeiten

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr durchgehend

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